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Heiko M. Schaefer & Michael Lang • Rechtsanwälte in Trier
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Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Diese tritt am 01.04.2008 in Kraft

Nach der Änderung werden Anlage 2 (Muster für die Widerrufsbelehrung) und Anlage 3 (Muster für die Rückgabebelehrung) neu geregelt. Über die inhaltlichen Änderungen hatten wir bereits berichtet.

Der Text der dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vor 04.03.2008 ist auf der Homepage des Bundesjustizministeriums abrufbar.

Es wird nach Einfügung eines Textes für § 16 der BGB-Informationspflichten-Verordnung noch eine Übergangsregelung für Belehrungen geben, die den alten Mustern entsprechen und vor dem 01.10.2008 mitgeteilt wurden.

Soweit allerdings mit diesen Regelungen gegen materielles Recht verstoßen wurde, bleibt dies so.

Insofern sollen seitens des Bundesministeriums der Justiz nunmehr Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreitet werden, welches den betroffenen Wirtschaftskreisen dann endgültige Rechtssicherheit bieten und – wenigstens insoweit – dem „Abmahnirrsinn“ ein Ende bereiten soll.