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Textformerfordernis der Widerrufsbelehrung bei „Ebay“-Angebot an Verbraucher

Textformerfordernis der Widerrufsbelehrung bei „Ebay“-Angebot an Verbraucher

LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006, AZ. 6 O 70/06

Das LG Paderborn wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Verfügungsklägers gegen einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer „fehlerhaften“ Widerrufsbelehrung zurück, da im Zeitpunkt der vorgerichtlichen Abmahnung der Verfügungsbeklagte bereits eine andere als die gerügte Widerrufsbelehrung verwendet hatte, welche u. a. eine Widerrufsfrist von einem Monat beinhaltete.

Obwohl es für die Entscheidung nicht mehr auf die Frage des Textformerfordernisses ankam, ließ es sich das LG Paderborn nicht nehmen, sich der Rechtsansicht des LG Flensburg (siehe unten, Urteil vom 23.08.2006, AZ. 6 O 107/06) anzuschließen:

Nach Ansicht des LG Paderborn dürfte der Textform im Sinne des § 126 b BGB genügt sein, wenn bei Fernabsatzverträgen über die Internethandelsplattform „Ebay“ die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit habe, sie zu speichern und auszudrucken.

Die Schutzbedürfnisse der Verbraucher würden durch diese Rechtsauffassung nicht tangiert, da eine „dauerhafte Verfügbarkeit“ der entsprechenden Daten noch in einem Zeitraum von 90 Tagen über die Handelsplattform „Ebay“ gewährleistet sei.