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Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Rechtsinformationen aus den Bereichen Inkasso, Forderungseinzug, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, bereitgestellt von Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Trier, bzw. Rechtsanwalt Michael Lang, Trier.
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- Einführung des Pfändungsschutzkontos
Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 05.09.2007
Einführung des Pfändungsschutzkontos
Das Bundeskabinett hat am 05.09.2007 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Das zustimmungsbedürftige Gesetz wird frühestens Ende 2008 in Kraft treten.
Durch die Einführung eines sogenannten „P-Kontos“ soll vermieden werden, dass der Schuldner bei zur Zeit noch möglicher Pfändung des Bankkontos kurz bis mittelfristig keinerlei Möglichkeiten hat, über grundsätzlich dem Pfändungsschutz unterliegende Beträge zu verfügen, beispielsweise seine laufenden Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Dieser faktischen Blockierung des Kontos konnte der Schuldner bis jetzt nur mit einem Schutzantrag an das zuständige Gericht begegnen. In Zukunft wird die Kontopfändung also keine Auswirkungen mehr auf die den Pfändungsfreigrenzen unterliegenden Einkünfte des Schuldners mehr haben. Die Einrichtung des „P-Kontos“ ist auch für selbständig tätige Schuldner geplant.